ASV Haselünne e.V.

GASTKARTEN

Voraussetzung für die Gastkarten-Ausgabe und die Gültigkeit der Gastkarte ist der Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung! 
Tagesschein: 5,- € Wochenendschein: 8,- € Wochenschein: 20,- € Monatsschein: 40,- €

Fischereierlaubnis-Karten für die Gast-Gewässer (siehe Karte) des ASV Haselünne erhalten sie bei diesen Ausgabestellen:

Fishing Attack - Emsland GbR
Haselünner Str. 19a, 49844 Bawinkel, Telefon 05963 982823
fishing-attack.de

Tihen GmbH & Co. KG, „Grünes Warenhaus"
Bahnhofstr. 3, 49740 Haselünne, Telefon 05961 4182
tiba-kraftfutter.de

Kiosk Ecke Augustijn
Petersilienstraße 31, 49740 Haselünne, Telefon 05961 5937
kiosk-ecke.de

Landgasthof Redeker
Laurentiusstraße 2, 49740 Haselünne - Lehrte, Telefon 05961 95880
landgasthof-redeker.de

Gasthaus Dröge/Polle 
Poller Str. 19, 49740 Haselünne, Telefon 05961 5375
droege-polle.de

Haus am See - SeeStern -
Am See 2, 49740 Haselünne, Telefon 05961 94250
seestern-haseluenne.de


Gastgewässer
Fließende Hase: Gemeindegrenze Herzlake bis Brücke Hamm/Bückelte, beidseitig
Seen: Haselünner See, Campingplatz-See
Hase-Altarme: Rhin

Angelbedingungen Gastangler

Gewässer auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
Fließende Hase: Gemeidegrenze Herzlake bis Brücke Hamm/Bückelte, beidseitig
Seen: Haselünner See, Campingplatz-See
Hase-Altarme:  Rhin

Altarm Rhin: Angeln nur von der Waldseite erlaubt.

Zugelassene Fanggeräte: Es darf mit drei Ruten gefischt werden, davon höchstens zwei Ruten auf Raubfisch. Beim Fischen mit Kunstködern darf nur eine Rute verwendet werden! Die Angelruten dürfen je Angel nur mit einem Haken bestückt sein.

Das Fischen mit Kunstködern ist nur in der fließenden Hase erlaubt!
Alle Geräte müssen unter ständiger Aufsicht des Anglers stehen.
Ein Boot zum Fischfang ist nicht erlaubt.
Das Ausbringen von Ködern mit Hilfsmitteln (Baitboats o. ä.) ist nicht gestattet.

Mindestmaße:
Aal 45 cm, Äsche 30 cm, Bachforelle 25 cm, Barbe 35 cm, Hecht 50 cm, Karpfen 40 cm, Quappe 35 cm, Regenbogenforelle 25 cm, Schleie 25 cm, Wels 60 cm, Zander 50 cm, Nase 25 cm, Flusskrebs 11 cm

Untermaßige Fische sind sofort zurückzusetzen, auch wenn sie nicht mehr lebensfähig sind. Es ist verboten die aufgeführten Fischarten als Köderfische zu verwenden. Die Verwendung von lebenden Köderfischen zum Fischfang ist in Deutschland gesetzlich verboten!

Schonzeiten:
Bachforelle 15.10. - 15.02., Hecht 01.01. - 30.04., Zander 01.01. - 30.04., Flusskrebs 01.01. - 30.06.
In der „Raubfisch-Schonzeit“ vom 01.02. - 31.05. darf nicht mit Köderfisch oder Kunstködern geangelt werden!

Für alle Gewässer gilt, dass täglich maximal 3 Edelfische (Karpfen, Schleie, Zander, Hecht oder Forelle) mitgenommen werden dürfen.
Es dürfen keine Fische lebend vom Gewässer mitgenommen werden!
Es ist verboten aus den Vereinsgewässern gefangene Fische zu verkaufen!
Eisangeln ist in den Gewässern des ASV Haselünne nicht gestattet.
Das Befahren der Ufer mit Motorfahrzeugen ist verboten!
Das Anlegen von Feuerstellen und offenes Feuer sind verboten!
Das Aufstellen von Angelzelten ist für maximal 48 Stunden gestattet!
Futterbeschränkung 2 Liter (nass) für alle Gewässer - außer fließende Hase.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass die Angelplätze von Müll frei zu halten und sauber zu verlassen sind. Am Angelplatz vorgefundener Müll wird dem Angelplatzbenutzer zugeordnet, er ist daher für die Sauberkeit am Angelplatz und auch für die Beseitigung von Müll verantwortlich.
Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen werden u. U. durch sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis geahndet!

 
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